Kurze Antwort
Mit der „Machtergreifung“ 1933 wird meist der Prozess bezeichnet, in dem Adolf Hitler und die Nationalsozialisten an die Regierung gelangten und die Weimarer Demokratie innerhalb weniger Monate in eine Diktatur verwandelten.
Als entscheidendes Datum gilt der 30. Januar 1933. An diesem Tag ernannte Reichspräsident Paul von Hindenburg Adolf Hitler zum Reichskanzler. Hitler ergriff das Kanzleramt also nicht durch einen Staatsstreich und wurde auch nicht von der Bevölkerung zum Reichskanzler gewählt. Neben Hitler gehörten zunächst nur zwei weitere Nationalsozialisten der Reichsregierung an: Wilhelm Frick und Hermann Göring. Die Mehrheit des Kabinetts bestand aus konservativen beziehungsweise parteilosen Politikern.[1]
Genau deshalb ist der Begriff „Machtergreifung“ umstritten. Er kann den Eindruck erwecken, Hitler habe die gesamte Staatsmacht am 30. Januar in einem einzigen Handstreich selbst an sich gerissen. Tatsächlich wurde ihm das Amt des Reichskanzlers von Hindenburg übertragen, nachdem konservative Politiker um Franz von Papen seine Ernennung mit vorbereitet hatten.
Doch auch der Begriff „Machtübertragung“ beschreibt nur einen Teil der Geschichte. Nachdem die Nationalsozialisten wichtige staatliche Positionen erhalten hatten, nutzten sie diese systematisch zum Ausbau ihrer Herrschaft. Grundrechte wurden außer Kraft gesetzt, politische Gegner verfolgt, das Parlament weitgehend entmachtet, die Länder ihrer Selbstständigkeit beraubt, Gewerkschaften zerschlagen und andere Parteien beseitigt. Gewalt und Terror gingen dabei mit Verordnungen, Gesetzen, Propaganda und gesellschaftlicher Anpassung einher.[3]
Die nationalsozialistische Diktatur entstand daher nicht an einem einzigen Tag. Der 30. Januar 1933 war der entscheidende Ausgangspunkt eines rasanten Prozesses, der vor allem zwischen Januar und Juli 1933 die politische Ordnung Deutschlands grundlegend zerstörte.
Was versteht man unter der „Machtergreifung“?
Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet „Machtergreifung“ häufig Hitlers Ernennung zum Reichskanzler am 30. Januar 1933. In einem weiteren Sinn umfasst der Begriff jedoch die folgenden Wochen und Monate, in denen die Nationalsozialisten ihre zunächst noch begrenzte Regierungsbeteiligung in eine Diktatur verwandelten.
Diese Unterscheidung ist wichtig.
Am Morgen des 30. Januar 1933 bestand noch keine vollständig nationalsozialistisch beherrschte Staatsordnung. Es gab weiterhin andere Parteien, einen Reichstag, eigenständige Länder, Gewerkschaften und zahlreiche gesellschaftliche Organisationen, die nicht der NSDAP unterstanden. Reichspräsident Hindenburg verfügte weiterhin über erhebliche verfassungsrechtliche Befugnisse.
Schon wenige Monate später war davon kaum noch etwas übrig.
Deshalb ist es historisch sinnvoller, den Übergang zur Diktatur als Prozess zu betrachten, statt alles auf einen einzelnen Tag zu reduzieren.
Warum ist der Begriff „Machtergreifung“ umstritten?
Der Begriff ist vor allem aus drei Gründen erklärungsbedürftig.
1. Hitler ergriff das Kanzleramt nicht durch einen Putsch
Am 30. Januar 1933 ernannte Reichspräsident Paul von Hindenburg Hitler zum Reichskanzler. Die Ernennung erfolgte nach dem Scheitern des Kabinetts von Kurt von Schleicher und nach intensiven politischen Verhandlungen, an denen insbesondere Franz von Papen beteiligt war.[2]
Das unterscheidet den Vorgang beispielsweise von Hitlers gescheitertem Putschversuch vom November 1923. Im Januar 1933 marschierte die NSDAP nicht gegen die Reichskanzlei und stürzte die bestehende Regierung mit Waffengewalt. Hitler erhielt das Amt des Reichskanzlers durch den Reichspräsidenten.
Der Ausdruck „Machtergreifung“ kann diesen Unterschied verwischen.
2. Die Diktatur entstand nicht am 30. Januar allein
Hitlers Ernennung war ein entscheidender Wendepunkt, aber an diesem Tag war die parlamentarische Ordnung noch nicht vollständig beseitigt.
Erst in den folgenden Wochen wurden zentrale Grundrechte außer Kraft gesetzt, politische Gegner massenhaft verfolgt, das Parlament weitgehend entmachtet und unabhängige Organisationen ausgeschaltet.
Wer unter „Machtergreifung“ nur den 30. Januar versteht, übersieht daher einen erheblichen Teil des historischen Geschehens.
3. „Machtübertragung“ erklärt ebenfalls nicht alles
Als Gegenbegriff wird häufig „Machtübertragung“ verwendet. Für den 30. Januar trifft dieser Ausdruck einen wichtigen Aspekt: Hindenburg übertrug Hitler das Amt des Reichskanzlers, und konservative Politiker hatten die Regierungsbildung ermöglicht.
Würde man jedoch den gesamten Verlauf von 1933 ausschließlich als passive Machtübertragung bezeichnen, entstünde ein anderes verzerrtes Bild.
Die NSDAP wartete nach dem 30. Januar nicht einfach darauf, weitere Macht geschenkt zu bekommen. Sobald Nationalsozialisten staatliche Schlüsselpositionen kontrollierten, nutzten sie Polizei, Verordnungsrecht, Gesetzgebung, Parteiorganisationen sowie SA und SS zur Verfolgung ihrer Gegner und zur Veränderung der Staatsordnung.
Neuere historische Darstellungen sprechen deshalb teilweise ausdrücklich von einem Zusammenspiel aus Machtübertragung und aktiver Machteroberung. Die bpb hebt für das Jahr 1933 außerdem die Verbindung von Ausnahmerecht, Gewalt und gesellschaftlicher „Selbstgleichschaltung“ hervor.[3]
Ist „Machtergreifung“ ein falscher Begriff?
Nicht grundsätzlich. Er muss aber erklärt werden.
Die Geschichtswissenschaft verwendet „Machtergreifung“ teilweise weiterhin – häufig in Anführungszeichen oder mit einer Erläuterung. Andere Darstellungen bevorzugen Begriffe wie Machtübertragung, Machtübernahme, Machteroberung oder sprechen allgemein von der Errichtung beziehungsweise Etablierung der NS-Herrschaft.
Es gibt also nicht den einen Ersatzbegriff, der sämtliche Aspekte perfekt zusammenfasst.
Eine besonders präzise Kurzbeschreibung wäre:
Am 30. Januar 1933 wurde Hitler das Kanzleramt übertragen. Anschließend bauten die Nationalsozialisten ihre Regierungsgewalt innerhalb weniger Monate durch staatliche Maßnahmen, politische Gewalt, Terror und die Ausschaltung unabhängiger Institutionen zur Diktatur aus.
Damit werden sowohl die Rolle Hindenburgs und konservativer Politiker als auch das aktive Handeln der Nationalsozialisten sichtbar.
Wie konnte Hitler überhaupt Reichskanzler werden?
Die Ereignisse des Jahres 1933 lassen sich nicht verstehen, wenn man erst am 30. Januar beginnt.
Die Weimarer Republik befand sich seit Jahren in einer schweren politischen und wirtschaftlichen Krise. Die Weltwirtschaftskrise ab 1929 führte zu hoher Arbeitslosigkeit und sozialen Verwerfungen. Gleichzeitig verloren parlamentarische Mehrheiten zunehmend an Stabilität.
Seit 1930 regierten sogenannte Präsidialkabinette immer stärker mithilfe der Befugnisse des Reichspräsidenten und von Notverordnungen. Damit wurde das Parlament bereits vor Hitler geschwächt.
Ein weiterer Einschnitt war der sogenannte Preußenschlag vom 20. Juli 1932. Die Reichsregierung unter Franz von Papen setzte die geschäftsführende preußische Landesregierung unter Otto Braun faktisch außer Macht und übernahm wichtige staatliche Befugnisse. Preußen war das mit Abstand größte Land des Deutschen Reiches und verfügte über einen entsprechend bedeutenden Verwaltungs- und Polizeiapparat.[9]
Die Demokratie war also schon vor Januar 1933 erheblich geschwächt. Daraus folgt allerdings nicht, dass Hitlers Kanzlerschaft unausweichlich gewesen wäre.
Wie stark war die NSDAP vor Hitlers Ernennung?
Die Nationalsozialisten verfügten zu diesem Zeitpunkt über eine enorme politische Massenbasis.
Bei der Reichstagswahl vom 31. Juli 1932 erhielt die NSDAP rund 37,4 Prozent der Stimmen und wurde mit Abstand stärkste Reichstagsfraktion.
Bei der nächsten Reichstagswahl am 6. November 1932 verlor sie allerdings etwa zwei Millionen Stimmen und fiel auf 33,1 Prozent zurück. Sie blieb dennoch stärkste Partei.[2]
Die NSDAP war also mächtig und verfügte über Millionen Wähler. Sie besaß aber keine absolute Mehrheit.
Zudem war ihre Entwicklung Ende 1932 keineswegs nur von Erfolgen geprägt. Der Stimmenverlust, finanzielle Schwierigkeiten und innerparteiliche Konflikte machten eine Kanzlerschaft Hitlers nicht zwangsläufig.
Hindenburg hatte Hitlers Forderung nach dem Kanzleramt im August 1932 noch abgelehnt.
Welche Rolle spielten Franz von Papen und konservative Politiker?
Nach dem Scheitern der Regierung Schleicher verhandelte der frühere Reichskanzler Franz von Papen mit Hitler über eine neue Regierung.
Papen und andere konservative Politiker glaubten, Hitler in eine Regierung einbinden und kontrollieren zu können. Ihre Vorstellung beruhte darauf, dass die Nationalsozialisten im Kabinett zahlenmäßig deutlich in der Minderheit sein würden.
Hindenburg ließ sich schließlich von einer Regierungsbildung unter Hitler überzeugen.
Das ursprüngliche Kabinett vom 30. Januar war tatsächlich überwiegend nicht nationalsozialistisch besetzt. Neben Hitler waren nur Wilhelm Frick als Reichsinnenminister und Hermann Göring als Minister ohne Geschäftsbereich weitere NSDAP-Mitglieder der Reichsregierung. Franz von Papen wurde Vizekanzler.[1]
Konservative Politiker gingen davon aus, Hitler auf diese Weise „einrahmen“ zu können. Diese Einschätzung erwies sich innerhalb kürzester Zeit als fatal.[2]
Was geschah am 30. Januar 1933 genau?
Reichspräsident Paul von Hindenburg ernannte Adolf Hitler am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler. Franz von Papen wurde Vizekanzler.
Die Nationalsozialisten feierten den Regierungswechsel am Abend mit einem großen Fackelzug in Berlin. An dem Aufmarsch durch das Brandenburger Tor beteiligten sich Angehörige von SA und SS sowie des nationalkonservativen „Stahlhelms“.[8]
Die Bilder dieses Abends wurden zu Symbolbildern für den Beginn der NS-Herrschaft.
Sie können jedoch einen falschen Eindruck erwecken: Nicht ein Fackelzug brachte Hitler ins Kanzleramt. Die Entscheidung war zuvor im politischen Machtzentrum des Staates gefallen – durch die Ernennung des Reichspräsidenten.
Wurde Hitler demokratisch gewählt?
Nein – jedenfalls nicht zum Reichskanzler.
In der Weimarer Republik wurde der Reichskanzler nicht direkt vom Volk gewählt. Hindenburg ernannte Hitler zum Reichskanzler.[1]
Es wäre allerdings ebenfalls falsch, daraus zu schließen, Hitler und die NSDAP hätten vor 1933 kaum Rückhalt in der Bevölkerung besessen.
Die NSDAP hatte bei mehreren demokratischen Wahlen Millionen Stimmen gewonnen und war seit Juli 1932 stärkste Reichstagsfraktion. Bei der letzten Reichstagswahl vor Hitlers Kanzlerschaft, am 6. November 1932, erhielt sie 33,1 Prozent.
Eine treffende Formulierung lautet deshalb:
Hitler wurde nicht zum Reichskanzler gewählt, aber seine Partei war durch Wahlerfolge zur stärksten politischen Kraft im Reichstag aufgestiegen.
Beides gehört zur historischen Einordnung.
Wie wurde aus der Regierung Hitler eine Diktatur?
Nach dem 30. Januar veränderten die Nationalsozialisten die politischen Bedingungen mit großer Geschwindigkeit.
Dabei wirkten mehrere Mittel zusammen: staatliche Verordnungen, Gesetzgebung, Kontrolle über Teile der Polizei, Propaganda, Einschüchterung und offene Gewalt durch nationalsozialistische Organisationen.
1. Februar 1933: Der Reichstag wird aufgelöst
Bereits zwei Tage nach Hitlers Ernennung löste Hindenburg auf Wunsch Hitlers den Reichstag auf. Für den 5. März wurden Neuwahlen angesetzt.[8]
Damit begann ein Wahlkampf, in dem die NSDAP erstmals die Möglichkeiten einer Regierungspartei mit den Strukturen ihrer eigenen Massenorganisation verbinden konnte.
Schon am 4. Februar wurden Presse- und Versammlungsfreiheit durch eine weitere Notverordnung eingeschränkt.[8]
Februar 1933: Polizei, SA und SS
Besonders bedeutsam war die Kontrolle über die Polizei in Preußen.
Hermann Göring war nicht nur Reichsminister, sondern erhielt auch entscheidenden Einfluss auf das preußische Innenressort. Am 22. Februar wurde in Preußen eine Hilfspolizei gebildet, deren Mitglieder unter anderem aus SA, SS und „Stahlhelm“ rekrutiert wurden.[8]
Damit konnten Angehörige nationalsozialistischer beziehungsweise verbündeter paramilitärischer Organisationen nun mit staatlicher Autorität gegen politische Gegner vorgehen.
Die Grenzen zwischen parteipolitischem Terror und staatlicher Repression verschwammen zunehmend.
27. Februar 1933: Der Reichstag brennt
Am Abend des 27. Februar 1933 brannte das Reichstagsgebäude in Berlin.
Die nationalsozialistische Führung stellte den Brand unmittelbar als Beginn beziehungsweise Signal eines kommunistischen Aufstands dar und nutzte ihn, um die bereits laufende Verfolgung politischer Gegner massiv auszuweiten.[6]
Für die weitere politische Entwicklung war vor allem entscheidend, was am folgenden Tag geschah.
28. Februar 1933: Die Reichstagsbrandverordnung
Am 28. Februar unterzeichnete Hindenburg die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“, besser bekannt als Reichstagsbrandverordnung.
Sie setzte wesentliche Grundrechte außer Kraft. Dazu gehörten unter anderem persönliche Freiheit, Meinungs- und Pressefreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis.
Politische Gegner konnten nun ohne den zuvor bestehenden rechtsstaatlichen Schutz in sogenannte „Schutzhaft“ genommen werden. Oppositionelle Medien konnten verboten werden. Die Verordnung wurde zu einer wesentlichen Grundlage für die Verfolgung von Gegnern des Regimes und blieb keine kurzfristige Notmaßnahme.[6]
5. März 1933: Die letzte Reichstagswahl mit mehreren Parteien
Am 5. März 1933 fand die Reichstagswahl statt.
Zu diesem Zeitpunkt war der politische Wettbewerb bereits massiv verzerrt. Kommunistische und sozialdemokratische Politiker wurden verfolgt, oppositionelle Presse war eingeschränkt, und SA sowie SS verbreiteten Gewalt und Einschüchterung.
Die NSDAP erreichte 43,9 Prozent der Stimmen und verfehlte damit trotz ihrer inzwischen beherrschenden Stellung die absolute Mehrheit. Gemeinsam mit ihrem deutschnationalen Koalitionspartner verfügte die Regierung jedoch über eine parlamentarische Mehrheit.[8]
Auch dieses Ergebnis widerspricht der vereinfachenden Behauptung, eine absolute Mehrheit der Wähler habe Hitler oder der NSDAP die Alleinherrschaft übertragen.
23. März 1933: Warum war das Ermächtigungsgesetz so entscheidend?
Eine der wichtigsten Stationen bei der Zerstörung der parlamentarischen Ordnung war das sogenannte Ermächtigungsgesetz.
Sein offizieller Titel lautete „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“. Der Reichstag stimmte darüber am 23. März 1933 in der Berliner Kroll-Oper ab.
Das Gesetz erlaubte der Reichsregierung, Gesetze ohne Zustimmung des Reichstags zu beschließen. Diese Gesetze durften sogar von der Reichsverfassung abweichen. Damit verlor das Parlament einen entscheidenden Teil seiner Gesetzgebungs- und Kontrollfunktion.[5]
War die Abstimmung frei?
Von normalen demokratischen Bedingungen konnte keine Rede sein.
Die Absperrung der Kroll-Oper wurde von der SS übernommen, im Gebäude waren bewaffnete SA-Angehörige präsent, und oppositionelle Abgeordnete wurden eingeschüchtert. Die 81 Mandate der KPD waren zuvor annulliert worden. Viele Kommunisten waren bereits verhaftet oder geflohen. Auch 26 SPD-Abgeordnete konnten wegen Verhaftung, Verfolgung oder Flucht nicht an der Abstimmung teilnehmen.[5]
Die anwesenden Abgeordneten der SPD stimmten geschlossen gegen das Gesetz.
Das Endergebnis lautete nach Angaben des Deutschen Bundestags 444 Stimmen dafür und 94 dagegen. Neben NSDAP und DNVP stimmten unter anderem Zentrum, Bayerische Volkspartei und die übrigen anwesenden bürgerlichen Parteien zu.[5]
Hätte das Gesetz ohne die ausgeschlossenen KPD-Abgeordneten keine Mehrheit bekommen?
Hier lohnt sich eine genaue Unterscheidung.
Die Ausschaltung der KPD und die Verfolgung der Opposition waren wesentliche Bestandteile der diktatorischen Entwicklung. Trotzdem ist die gelegentlich zu lesende Behauptung nicht korrekt, das Ermächtigungsgesetz habe rechnerisch nur wegen der Annullierung der KPD-Mandate die erforderliche Mehrheit erreicht.
Der Deutsche Bundestag weist ausdrücklich darauf hin, dass die verfassungsändernde Mehrheit bei dem tatsächlichen Abstimmungsergebnis auch ohne die Annullierung der KPD-Mandate erreicht worden wäre.[5]
Das macht die Abstimmung nicht zu einer freien demokratischen Entscheidung. Terror, Verfolgung, Einschüchterung und die Veränderung parlamentarischer Regeln prägten die Situation. Für das Abstimmungsergebnis war aber zusätzlich entscheidend, dass Parteien außerhalb von NSDAP und DNVP dem Gesetz zustimmten.
Gerade diese Differenzierung ist wichtig, weil sie den tatsächlichen politischen Vorgang genauer beschreibt.
Was geschah nach dem Ermächtigungsgesetz?
Mit dem Ermächtigungsgesetz war die Umwandlung Deutschlands in eine Diktatur noch nicht in jedem Bereich abgeschlossen. Es erleichterte der Regierung aber erheblich, die verbleibenden unabhängigen Machtzentren auszuschalten.
31. März und 7. April: Die Länder verlieren ihre Selbstständigkeit
Am 31. März 1933 folgte das erste Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich. Die Länderparlamente wurden neu geordnet und ihre Gesetzgebungskompetenzen erheblich beschnitten.
Am 7. April folgte ein zweites Gleichschaltungsgesetz, durch das Reichsstatthalter weitreichende Befugnisse gegenüber den Landesregierungen erhielten.[7]
Der deutsche Föderalismus wurde damit Schritt für Schritt seiner politischen Bedeutung beraubt.
Was bedeutete „Gleichschaltung“?
Der nationalsozialistische Begriff „Gleichschaltung“ bezeichnete den Prozess, Staat und Gesellschaft auf die Ziele des Regimes auszurichten und unabhängige Institutionen auszuschalten, umzubauen oder nationalsozialistisch zu kontrollieren.
Das betraf nicht nur Parlamente und Behörden.
Auch Verbände, Vereine, Kulturinstitutionen, Hochschulen, Medien und zahlreiche weitere gesellschaftliche Organisationen gerieten unter nationalsozialistischen Einfluss.
Dabei geschah nicht alles ausschließlich durch unmittelbaren staatlichen Zwang. Historiker weisen auch auf Formen der „Selbstgleichschaltung“ hin: Institutionen und gesellschaftliche Gruppen passten sich teilweise aus eigenem Antrieb an die neuen Machtverhältnisse an, unterstützten das Regime oder versuchten, ihre eigene Stellung durch Anpassung zu sichern.[3]
Das bedeutet nicht, dass „die Deutschen“ insgesamt einheitlich gehandelt hätten. Es gab Zustimmung, Opportunismus und Anpassung ebenso wie Ablehnung, Verfolgung, Flucht und Widerstand. Eine seriöse Darstellung muss diese Unterschiede sichtbar lassen.
Die antisemitische Ausgrenzung begann bereits 1933
Die Errichtung der Diktatur richtete sich nicht nur gegen parteipolitische Gegner.
Der Antisemitismus gehörte von Anfang an zum ideologischen Kern des Nationalsozialismus.
Am 1. April 1933 organisierten die Nationalsozialisten einen reichsweiten Boykott jüdischer Geschäfte sowie jüdischer Ärzte und Rechtsanwälte. SA-Angehörige standen vor Geschäften und gingen teilweise gewaltsam gegen jüdische Menschen sowie gegen Personen vor, die sich dem Boykott widersetzten.[8]
Am 7. April folgte das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“. Es diente sowohl der Entfernung politisch unerwünschter Beamter als auch der rassistischen Ausgrenzung jüdischer Beschäftigter aus dem öffentlichen Dienst, zunächst mit bestimmten Ausnahmeregelungen.[8]
Die Entrechtung und Verfolgung jüdischer Menschen war somit kein erst Jahre später hinzukommender Bestandteil des NS-Regimes. Sie begann bereits während der Festigung der Diktatur.
Die ersten Konzentrationslager entstanden schon im Frühjahr 1933
Auch das System der Konzentrationslager begann nicht erst während des Zweiten Weltkriegs.
Bereits im März 1933 entstanden frühe Konzentrationslager zur Inhaftierung politischer Gegner. Zu den bekanntesten gehörte Dachau bei München.
Anfangs waren insbesondere Kommunisten, Sozialdemokraten, Gewerkschafter und andere politische Gegner betroffen. Die Lager waren Teil des Terrors, mit dem das Regime seine Gegner einschüchterte, isolierte und ausschaltete.[8]
2. Mai 1933: Die freien Gewerkschaften werden zerschlagen
Am 1. Mai inszenierte das Regime den „Tag der nationalen Arbeit“.
Bereits am folgenden Tag, dem 2. Mai 1933, besetzten Polizei, SA und SS Einrichtungen des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbunds und der Einzelgewerkschaften. Die freien Gewerkschaften wurden zerschlagen.[8]
Damit verschwand ein weiterer bedeutender unabhängiger gesellschaftlicher Machtfaktor.
An die Stelle der freien Gewerkschaften trat die nationalsozialistisch kontrollierte Deutsche Arbeitsfront.
Wie verschwanden die politischen Parteien?
Auch das Mehrparteiensystem wurde innerhalb weniger Monate beseitigt.
Die KPD konnte bereits seit Februar und März nicht mehr frei politisch arbeiten. Ihre Mandate wurden annulliert, zahlreiche Funktionäre und Mitglieder verfolgt und inhaftiert.
Am 22. Juni 1933 wurde die SPD verboten. Ihr Vermögen wurde beschlagnahmt.
Andere Parteien lösten sich unter dem zunehmenden Druck des Regimes selbst auf. Anfang Juli existierte faktisch nur noch die NSDAP.
Am 14. Juli 1933 verbot das „Gesetz gegen die Neubildung von Parteien“ schließlich die Bildung anderer politischer Parteien und schrieb den Einparteienstaat rechtlich fest.[8]
Damit war ein zentraler Bestandteil einer parlamentarischen Demokratie beseitigt: der organisierte politische Wettbewerb um die Regierungsmacht.
Die wichtigsten Stationen der Machteroberung 1933
- 30. Januar: Reichspräsident Hindenburg ernennt Hitler zum Reichskanzler.[1]
- 1. Februar: Der Reichstag wird auf Wunsch Hitlers aufgelöst.[8]
- 4. Februar: Presse- und Versammlungsfreiheit werden weiter eingeschränkt.[8]
- 22. Februar: In Preußen wird eine Hilfspolizei aus Angehörigen von SA, SS und „Stahlhelm“ gebildet.[8]
- 27. Februar: Das Reichstagsgebäude brennt.[6]
- 28. Februar: Die Reichstagsbrandverordnung setzt wesentliche Grundrechte außer Kraft.[6]
- 5. März: Die NSDAP erreicht bei der Reichstagswahl 43,9 Prozent und verfehlt die absolute Mehrheit.[8]
- 23. März: Der Reichstag beschließt unter Bedingungen von Verfolgung und Einschüchterung das Ermächtigungsgesetz mit 444 zu 94 Stimmen.[5]
- 31. März und 7. April: Die politische Selbstständigkeit der Länder wird durch Gleichschaltungsgesetze massiv eingeschränkt.[7]
- 1. April: Reichsweiter Boykott jüdischer Geschäfte, Ärzte und Rechtsanwälte.[8]
- 7. April: Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums ermöglicht politische und rassistische Ausgrenzung aus dem Staatsdienst.[8]
- 2. Mai: Die freien Gewerkschaften werden zerschlagen.[8]
- 22. Juni: Die SPD wird verboten.[8]
- 14. Juli: Das Verbot der Neubildung politischer Parteien macht Deutschland auch rechtlich zum Einparteienstaat.[5]
War die „Machtergreifung“ legal?
Eine einfache Antwort mit „ja“ oder „nein“ wäre irreführend.
Hitlers Ernennung zum Reichskanzler erfolgte durch Reichspräsident Hindenburg innerhalb der damals bestehenden staatlichen Ordnung.
Auch bei der anschließenden Zerstörung der Demokratie nutzten die Nationalsozialisten häufig die Form von Verordnungen und Gesetzen.
Gleichzeitig fand dieser Umbau unter massiver Gewalt, politischer Verfolgung und der Ausschaltung grundlegender Freiheitsrechte statt. Menschen wurden ohne normalen rechtsstaatlichen Schutz inhaftiert. Oppositionelle Abgeordnete wurden verfolgt. SA und SS verbreiteten Terror. Der politische Wettbewerb wurde systematisch beseitigt.
Die bpb beschreibt die Entwicklung deshalb als eine Verbindung scheinbar rechtlicher beziehungsweise formalrechtlicher Schritte mit Terror und Gewalt.[4]
Die Form eines Gesetzes allein macht einen Vorgang nicht zu einem freien demokratischen Prozess.
Warum war das Vorgehen der Nationalsozialisten so erfolgreich?
Es gab nicht nur eine einzige Ursache.
Mehrere Faktoren wirkten zusammen.
Die parlamentarische Demokratie war bereits vor Januar 1933 durch Präsidialregierungen und Notverordnungen geschwächt worden. Die Weltwirtschaftskrise hatte soziale und politische Spannungen verschärft. Die NSDAP verfügte über eine große Wählerschaft und schlagkräftige Organisationen. Konservative Politiker ermöglichten Hitler den Zugang zum Kanzleramt und unterschätzten seine politischen Ziele.
Nach dem 30. Januar nutzten die Nationalsozialisten staatliche Machtpositionen konsequent. Polizei und Verwaltung wurden für die Verfolgung von Gegnern eingesetzt, während SA und SS zusätzlich Gewalt ausübten.
Hinzu kam die Zustimmung oder Anpassung von Teilen der Gesellschaft und wichtiger Institutionen. Die Forschung zur „Selbstgleichschaltung“ zeigt, dass sich manche Organisationen den neuen Verhältnissen anpassten, ohne auf jeden einzelnen Schritt durch unmittelbaren staatlichen Zwang verpflichtet werden zu müssen.[3]
Ebenso wichtig ist jedoch die andere Seite: Zehntausende Menschen wurden verfolgt, zahlreiche politische Gegner inhaftiert, viele Menschen flohen ins Ausland, und es gab von Beginn an Ablehnung und Widerstand.
Eine Erklärung des Jahres 1933 muss daher sowohl Zwang und Gewalt als auch Unterstützung, Fehleinschätzungen und Anpassung berücksichtigen.
Haben konservative Politiker Hitler „an die Macht gebracht“?
Sie spielten eine entscheidende Rolle bei seiner Ernennung zum Reichskanzler – aber auch diese Aussage darf nicht zu stark vereinfachen.
Ohne Hindenburgs Ernennung wäre Hitler am 30. Januar nicht Reichskanzler geworden. Franz von Papen hatte entscheidend an der Regierungsbildung mitgewirkt und für eine Kanzlerschaft Hitlers geworben. Konservative Politiker glaubten, die NSDAP für ihre eigenen politischen Ziele nutzen und Hitler innerhalb des Kabinetts kontrollieren zu können.[2]
Andererseits wäre Hitlers politische Stellung ohne die vorherigen Wahlerfolge und die nationalsozialistische Massenbewegung eine andere gewesen.
Der Aufstieg des Nationalsozialismus lässt sich deshalb weder ausschließlich mit konservativen Eliten noch ausschließlich mit Wahlergebnissen erklären.
Der 30. Januar entstand aus dem Zusammentreffen einer schweren Staatskrise, einer starken antidemokratischen Massenbewegung und konkreten Entscheidungen einflussreicher politischer Akteure.
War Hitlers Kanzlerschaft unvermeidlich?
Nein.
Historische Entwicklungen sind nicht deshalb zwangsläufig, weil wir ihren späteren Ausgang kennen.
Hindenburg hatte eine Kanzlerschaft Hitlers noch 1932 abgelehnt. Die NSDAP verlor bei der Novemberwahl rund zwei Millionen Stimmen. Ende 1932 war keineswegs sicher, dass Hitler wenige Wochen später Reichskanzler sein würde.[2]
Dass es dennoch dazu kam, war das Ergebnis konkreter politischer Entscheidungen und Entwicklungen.
Das ist ein wichtiger Punkt, weil die Formulierung „Hitler musste irgendwann an die Macht kommen“ die Handlungsmöglichkeiten und Verantwortlichkeiten der damaligen Akteure verschwinden lässt.
Wann war die Machtergreifung abgeschlossen?
Auch dafür gibt es kein einziges unumstrittenes Datum.
Wenn man auf das Ende des politischen Mehrparteiensystems blickt, ist der Sommer 1933 ein naheliegender Endpunkt. Bis Juli waren Gewerkschaften zerschlagen, die SPD verboten, die übrigen Parteien verschwunden und die Neubildung von Parteien gesetzlich untersagt.
Andere Darstellungen ziehen den Prozess weiter bis 1934.
Nach Hindenburgs Tod am 2. August 1934 wurden die Funktionen von Reichspräsident und Reichskanzler zusammengeführt. Hitler konzentrierte damit auch die Befugnisse des Staatsoberhaupts in seiner Person.[5]
Je nachdem, ob man vor allem die Ausschaltung der parlamentarischen Demokratie, die Errichtung des Einparteienstaats oder die endgültige Konzentration der persönlichen Herrschaft Hitlers betrachtet, kann der zeitliche Endpunkt deshalb unterschiedlich gesetzt werden.
Was war also am 30. Januar 1933 – Machtübertragung oder Machtergreifung?
Für den 30. Januar selbst beschreibt „Machtübertragung“ einen entscheidenden Sachverhalt besonders treffend:
Hindenburg ernannte Hitler zum Reichskanzler, nachdem konservative Politiker die entsprechende Regierungsbildung mit vorbereitet hatten.
Für die folgenden Monate reicht „Machtübertragung“ dagegen nicht aus.
Die Nationalsozialisten nutzten die erhaltenen staatlichen Positionen aktiv zur Ausweitung ihrer Herrschaft. Sie beseitigten politische Gegner und unabhängige Institutionen mit einer Kombination aus staatlichen Machtmitteln, Gesetzgebung, Ausnahmezustand und Gewalt.
Deshalb kann es sinnvoll sein, die Entwicklung als Zusammenspiel von Machtübertragung und Machteroberung zu beschreiben.
Der Ausdruck „Machtergreifung“ bleibt verständlich, solange deutlich gemacht wird, dass damit kein einzelner erfolgreicher Putsch am 30. Januar gemeint ist.
Häufige Missverständnisse zur Machtergreifung
- „Hitler wurde zum Reichskanzler gewählt.“
Nein. Reichspräsident Hindenburg ernannte ihn am 30. Januar 1933. - „Die NSDAP hatte die absolute Mehrheit.“
Nein. Bei der Novemberwahl 1932 erhielt sie 33,1 Prozent. Selbst bei der Reichstagswahl vom März 1933 erreichte sie 43,9 Prozent. - „Am 30. Januar war Deutschland sofort eine vollständig ausgebaute NS-Diktatur.“
Nein. Die entscheidenden Strukturen der Diktatur wurden in den folgenden Wochen und Monaten geschaffen. - „Machtergreifung bedeutet, dass Hitler die Regierung gestürzt hat.“
Nein. Er wurde von Hindenburg zum Reichskanzler ernannt. - „Es war lediglich eine Machtübertragung durch konservative Politiker.“
Auch das greift zu kurz. Die Nationalsozialisten bauten ihre Macht nach der Ernennung aktiv und gewaltsam aus. - „Das Ermächtigungsgesetz kam nur zustande, weil die KPD-Mandate annulliert worden waren.“
Nein. Der Bundestag weist darauf hin, dass die nötige verfassungsändernde Mehrheit beim tatsächlichen Abstimmungsergebnis auch ohne die Annullierung erreicht worden wäre. Die Abstimmung fand dennoch unter Bedingungen massiver Verfolgung und Einschüchterung statt. - „Die Verfolgung jüdischer Menschen begann erst Jahre später.“
Nein. Antisemitische Gewalt und staatliche Ausgrenzungsmaßnahmen gehörten bereits 1933 zur Entwicklung des Regimes. - „Hitlers Machtübernahme war unvermeidlich.“
Nein. Noch Ende 1932 war die weitere politische Entwicklung offen und von konkreten Entscheidungen abhängig.
Wichtige Punkte auf einen Blick
- Am 30. Januar 1933 ernannte Reichspräsident Paul von Hindenburg Adolf Hitler zum Reichskanzler.
- Hitler wurde nicht direkt zum Reichskanzler gewählt.
- Neben Hitler gehörten zunächst nur Wilhelm Frick und Hermann Göring als weitere Nationalsozialisten der Reichsregierung an.
- Konservative Politiker um Franz von Papen glaubten, Hitler innerhalb der Regierung kontrollieren zu können.
- Der Begriff „Machtergreifung“ ist umstritten, weil er einen eigenmächtigen und punktuellen Zugriff auf die gesamte Staatsmacht suggerieren kann.
- „Machtübertragung“ erklärt den 30. Januar besser, beschreibt aber den anschließenden aktiven Ausbau der NS-Herrschaft nicht vollständig.
- Die Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar setzte wesentliche Grundrechte außer Kraft.
- Bei der Reichstagswahl am 5. März 1933 erhielt die NSDAP 43,9 Prozent und keine absolute Mehrheit.
- Das Ermächtigungsgesetz vom 23. März schwächte die parlamentarische Kontrolle der Regierung entscheidend.
- Das Gesetz wurde mit 444 zu 94 Stimmen beschlossen; die anwesenden SPD-Abgeordneten stimmten dagegen.
- Die notwendige Mehrheit wäre rechnerisch auch ohne die Annullierung der KPD-Mandate zustande gekommen. Die Abstimmung fand jedoch unter massiver Repression und Einschüchterung statt.
- Bis zum Sommer 1933 wurden Länder, Gewerkschaften und Parteien weitgehend ausgeschaltet beziehungsweise gleichgeschaltet.
- Am 14. Juli 1933 wurde die Neubildung politischer Parteien verboten.
- Der Aufbau der Diktatur beruhte auf einer Verbindung von staatlichen Maßnahmen, Gewalt, Terror, politischer Mitwirkung und gesellschaftlicher Anpassung.
FAQ
Was war die Machtergreifung 1933 einfach erklärt?
Als Machtergreifung wird der Prozess bezeichnet, in dem Hitler und die Nationalsozialisten 1933 an die Regierung gelangten und die Weimarer Demokratie innerhalb weniger Monate in eine Diktatur verwandelten. Als symbolischer Ausgangspunkt gilt Hitlers Ernennung zum Reichskanzler am 30. Januar 1933.
Warum steht „Machtergreifung“ häufig in Anführungszeichen?
Der Begriff kann den Eindruck vermitteln, Hitler habe am 30. Januar 1933 die gesamte Staatsmacht eigenmächtig durch einen Putsch an sich gerissen. Tatsächlich ernannte Hindenburg ihn zum Reichskanzler. Der anschließende Ausbau der NS-Herrschaft war wiederum ein aktiver Prozess aus staatlichen Maßnahmen, Gewalt und Ausschaltung politischer Gegner.
Wer ernannte Hitler zum Reichskanzler?
Reichspräsident Paul von Hindenburg ernannte Adolf Hitler am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler.
Wurde Hitler demokratisch zum Reichskanzler gewählt?
Nein. Das Amt des Reichskanzlers wurde nicht direkt durch eine Volkswahl vergeben. Hindenburg ernannte Hitler. Die NSDAP hatte zuvor allerdings bei demokratischen Reichstagswahlen Millionen Stimmen erhalten und war zur stärksten Reichstagsfraktion geworden.
Hatte die NSDAP 1933 die absolute Mehrheit?
Nein. Bei der letzten Reichstagswahl vor Hitlers Ernennung erhielt die NSDAP im November 1932 33,1 Prozent. Bei der Wahl vom 5. März 1933 erreichte sie unter bereits massiv repressiven Bedingungen 43,9 Prozent.
Was war die Reichstagsbrandverordnung?
Die Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 setzte wesentliche Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft. Sie ermöglichte weitreichende staatliche Eingriffe und wurde zu einer zentralen Grundlage für die Verfolgung politischer Gegner.
Was war das Ermächtigungsgesetz?
Das Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933 erlaubte der Reichsregierung, Gesetze ohne Zustimmung des Reichstags zu beschließen. Diese durften sogar von der Reichsverfassung abweichen. Das Parlament verlor dadurch einen entscheidenden Teil seiner Macht.
Wer stimmte gegen das Ermächtigungsgesetz?
Die 94 anwesenden Abgeordneten der SPD stimmten dagegen. KPD-Abgeordnete konnten an der Abstimmung nicht teilnehmen; ihre Mandate waren annulliert worden und zahlreiche Kommunisten waren bereits verhaftet oder geflohen.
Stimmt es, dass das Ermächtigungsgesetz nur durch den Ausschluss der KPD beschlossen werden konnte?
Nein. Nach Angaben des Deutschen Bundestags wäre die erforderliche verfassungsändernde Mehrheit beim tatsächlichen Abstimmungsergebnis auch ohne die Annullierung der KPD-Mandate erreicht worden. Das ändert nichts daran, dass die Abstimmung unter Terror, politischer Verfolgung und Einschüchterung stattfand.
Was bedeutet Machtübertragung?
Der Begriff betont, dass Hitler am 30. Januar 1933 das Kanzleramt durch Hindenburg erhielt und konservative Politiker an seiner Regierungsbildung mitwirkten. Er beschreibt diesen Tag daher in mancher Hinsicht genauer als „Machtergreifung“.
Warum reicht „Machtübertragung“ als Begriff trotzdem nicht aus?
Weil die Nationalsozialisten ihre Macht nach dem 30. Januar aktiv ausbauten. Sie nutzten staatliche Institutionen, Notverordnungen, Gesetze sowie Gewalt und Terror, um politische Gegner und unabhängige Organisationen auszuschalten.
Wann war die Machtergreifung abgeschlossen?
Ein allgemein verbindliches Enddatum gibt es nicht. Bis Juli 1933 war Deutschland zum Einparteienstaat geworden. Andere Darstellungen beziehen auch Entwicklungen des Jahres 1934 in den Prozess der endgültigen Machtkonzentration ein.
War Hitlers Ernennung unvermeidlich?
Nein. Noch 1932 hatte Hindenburg eine Kanzlerschaft Hitlers abgelehnt, und die NSDAP verlor bei der Novemberwahl deutlich an Stimmen. Hitlers Ernennung war das Ergebnis konkreter politischer Entscheidungen und nicht der zwangsläufige Endpunkt einer vorher feststehenden Entwicklung.
Ein oft überraschender Punkt
Am 30. Januar 1933 war die NSDAP im neuen Kabinett zahlenmäßig deutlich in der Minderheit. Neben Hitler saßen zunächst nur zwei weitere Nationalsozialisten als Minister in der Regierung: Wilhelm Frick und Hermann Göring.
Genau darauf beruhte die Fehleinschätzung Franz von Papens und anderer konservativer Politiker. Sie glaubten, Hitler durch die konservative Kabinettsmehrheit kontrollieren zu können.
Die folgenden Wochen zeigten, dass die Zahl der Ministerposten allein wenig darüber aussagte, wie schnell sich die tatsächlichen Machtverhältnisse verändern konnten.
Zusammenfassung
Die sogenannte Machtergreifung von 1933 war weder ein einzelner Augenblick noch ein klassischer Staatsstreich.
Am 30. Januar 1933 ernannte Reichspräsident Paul von Hindenburg Adolf Hitler zum Reichskanzler. Konservative Politiker um Franz von Papen hatten eine solche Regierung mit vorbereitet und glaubten, Hitler innerhalb eines überwiegend konservativen Kabinetts kontrollieren zu können.
In diesem Sinn beschreibt „Machtübertragung“ den 30. Januar präziser als die Vorstellung, Hitler habe sich das Kanzleramt an diesem Tag gewaltsam genommen.
Damit ist die Geschichte aber nur zur Hälfte erzählt.
Sobald die Nationalsozialisten Zugang zu wichtigen staatlichen Machtmitteln besaßen, erweiterten sie ihre Herrschaft mit großer Geschwindigkeit. Oppositionelle wurden verfolgt, die Reichstagsbrandverordnung setzte Grundrechte außer Kraft und das Ermächtigungsgesetz schwächte die parlamentarische Kontrolle entscheidend. Länder wurden gleichgeschaltet, Gewerkschaften zerschlagen und andere Parteien beseitigt. Gleichzeitig begann bereits 1933 die systematische antisemitische Ausgrenzung.
Bis zum Sommer war Deutschland zu einem Einparteienstaat geworden.
Deshalb ist auch der Begriff „Machtübertragung“ für den gesamten Prozess zu eng. Die Entwicklung von 1933 verband Machtübertragung mit aktiver Machteroberung, Ausnahmerecht, Gewalt, Terror und gesellschaftlicher Anpassung.
Der 30. Januar 1933 brachte Hitler ins Kanzleramt. Die nationalsozialistische Diktatur entstand anschließend in einem rasanten Prozess, in dem die verbliebenen politischen und gesellschaftlichen Schranken ihrer Herrschaft Schritt für Schritt beseitigt wurden.
Quellen
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Bundesarchiv: 30. Januar 1933 – Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler
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Deutsches Historisches Museum: Die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler
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Bundeszentrale für politische Bildung: Ausnahmerecht, Gewalt und Selbstgleichschaltung – Die „Machtergreifung“ der NSDAP 1933
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Bundeszentrale für politische Bildung: Zerstörung der Demokratie 1930–1933
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Deutscher Bundestag: 23. März 1933 – Reichstag billigt „Ermächtigungsgesetz“
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Deutsches Historisches Museum: Der Reichstagsbrand
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Bundesarchiv: Gleichschaltung der Länder
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Deutsches Historisches Museum: Chronik 1933
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Bundesarchiv: Der „Preußenschlag“ vom 20. Juli 1932






